Wir nutzen spezielle Stubbenfräsen, die den Wurzelstock samt Wurzelholz bis zu einer Tiefe von 30 cm zerkleinern. So bleibt nur lockeres Fräsmaterial zurück.
Ja – das gesamte Schnittgut, inklusive Wurzeln und Stammholz, wird von uns fachgerecht abtransportiert, verwertet oder entsorgt. Auf Wunsch auch als Hackschnitzel oder zur Wiederverwendung.
Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Rodungen in der Regel nur zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar erfolgen. In Ausnahmefällen kann eine Genehmigung außerhalb dieses Zeitraums beantragt werden.
Die Kosten variieren je nach Aufwand, Fläche, Entfernung, Entsorgung und gewünschtem Leistungsumfang. Nach der Erstberatung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.
Das hängt von Fläche, Vegetation und Zugänglichkeit ab. Kleinere Flächen können innerhalb eines Tages gerodet werden, größere Flächen benötigen mehrere Tage. Wir beraten Sie individuell nach [...]