Artenschutz bei der Baumpflege

Artenschutz bei der Baumpflege

Lebensraum Baum

Jeder Baum bietet einen natürlichen Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Vögeln, Insekten, Nagetiere, Pilze und Misteln – sie alle leben in einer Symbiose im Baum, suchen Schutz oder ernähren sich von ihm. Diesen Lebensraum gilt es bestmöglich zu erhalten.

Grundsätzlich wird während allen Arbeiten am Baum auf Artenschutz sowie den Erhalt von Habitatstrukturen geachtet. Der Artenschutz spielt sowohl für die Baumpflege, als auch für Baumkontrollen eine wichtige Rolle.

Seit dem 01.03.2010 gelten laut Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) strengere Vorschriften des Allgemeinen Artenschutzes für die Beseitigung und den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern, um Vögeln während der Brutzeit zwischen 1. März und 30. September keine Nist- bzw. Brutstätten durch Schnittmaßnahmen zu zerstören. (BNatSchG
§39: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html)

Der Besondere Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz verbietet weitergehend u.a. die Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten wie z.B. Fledermäuse, Insektenarten. (BNatSchG §44: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html)

Wir von der Baumpflegerei München achten auf den Artenschutz

Baumpflege oft besser als Fällung

Durch Maßnahmen wie beispielsweise einen Kronensicherungsschnitt oder die Erhaltung eines sog. Ökotorsos können sogar Habitate für Tier und Pflanzenarten geschaffen werden. Die Baumpflegerei München versucht stets den optimalen Kompromiss zwischen Artenschutz, Herstellung der Verkehrssicherheit und den Wünschen des Kunden zu finden.