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Das Fällen von Bäumen ist in den meisten Gebieten zwischen dem 1. März und 30. September verboten. Laut Bundesnaturschutzgesetz sollen die Nistplätze von Vögeln und Insekten sowie anderer Tiere dadurch geschützt werden.

Der ideale Zeitpunkt, um einen Baum im eigenen Garten zu fällen, ist zwischen November und Februar. Laubbäume tragen dann kaum oder keine Blätter mehr, die anschließend weggeräumt werden müssen. Zudem wird durch den Rückschnitt im Herbst der Zugang zu dem Stamm erleichtert. Möchten Sie den gefällten Baum als Brennholz für Ihren Kamin nutzen, eignet sich der Winter für das Fällen ebenfalls am besten. Denn jetzt enthält das Holz weniger Wasser, wodurch es schneller trocknet.